Kalbfleisch oder Jungrindfleisch?
Die neue EG-Verordnung auf einen Blick:
- Als Kalbfleisch verkauft werden darf nur Fleisch, das von bis zu acht Monate alten Rindern stammt, die hauptsächlich mit Milch und Milcherzeugnissen gefüttert wurden.
- Fleisch von Tieren, die bei ihrer Schlachtung zwischen acht und zwölf Monate alt waren und zusätzlich mit Getreide ernährt wurden, kommt dagegen unter der Verkehrsbezeichnung Jungrindfleisch in den Handel.
- Bei der Schlachtung müssen die Rinder in eine der beiden Kategorien eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet werden: Kennbuchstabe V für Kalbfleisch und Kennbuchstabe Z für Jungrindfleisch.
- Das Etikett der Fleischverpackungen muss über das Schlachtalter der Tiere und ihre Verkehrsbezeichnung Auskunft geben. Darüber hinaus sind freiwillige Angaben zu Herkunft oder Qualität möglich.
- Die EG-Verordnung gilt auch für Fleisch-Importe aus EU- und Dritt-Ländern.






